Förderung
Steuerliche Vorteile
Mit einer Zustiftung / Spende zugunsten unserer Stiftung unterstützen Sie nicht nur unsere gemeinnützige Arbeit, sondern kommen auch noch in den Genuss von steuerlichen Vergünstigungen, da Sie den gestifteten bzw. gespendeten Betrag beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend machen können.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, den Verwendungszweck Ihrer Zustiftung / Spende zu bestimmen. Das Geld wird dann ausschließlich für diesen Zweck eingesetzt.
Ein wichtiger Aspekt ist die Tatsache, dass die Stiftung zur Finanzierung eines größeren Projektes Gelder langfristig anlegen und nicht zu Gunsten Dritter gewinnbringend arbeiten darf. Wie Sie sehen, ist die Unterstützung einer Stiftung ein richtiger und sinnvoller Schritt in Richtung Zukunft.
Die Stiftung nimmt gerne gegen eine entsprechende Quittung (Zuwendung an eine gemeinnützige Stiftung) entgegen:
• Zustiftungen zum Stiftungskapital
• Zweckgebundene Spenden